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   VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141   

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VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141 (https://dejure.org/2013,13616)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.05.2013 - B 5 E 13.141 (https://dejure.org/2013,13616)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - B 5 E 13.141 (https://dejure.org/2013,13616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellenausschreibung aufgrund von Stellenneubewertung; freie und besetzbare Stelle bei Umsetzung des bisherigen Stelleninhabers; konstitutives und deskriptives Anforderungsprofil; Auswahlgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    In Fällen, in denen hingegen die Formulierung einer Anforderung einem potentiellen Bewerber auch bei ihrer Nichterfüllung noch Aussicht auf Erfolg lässt, weil sie entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen muss oder sich etwa erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließt, erweist sich diese Anforderung als nicht konstitutiv (z.B. das Erfordernis von "Branchenkenntnissen", vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2012, Az. 3 CE 12.675, -juris-).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Bei einer Besetzung der nunmehr nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Stelle mit dem Beigeladenen würde dies in absehbarer Zeit zu dessen Beförderung führen, die aufgrund des Grundsatzes der Ämterstabilität grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (BVerwG, U. v. 21. August 2003, Az. 2 C 14/02).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Er kann eine erneute Auswahlentscheidung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, ausgewählt zu werden, offen sind (BVerfG, B. v. 24. September 2002, Az. 2 BvR 857/02).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Daraus folgt, dass bei einem Beurteilungsvorsprung des einen Konkurrenten die Ermessensausübung zugunsten eines Auswahlgesprächs jedenfalls dann nicht zu einer Verletzung des Rechts des im Beurteilungsrückstand stehenden anderen Konkurrenten führen kann, wenn das Ergebnis des Gesprächs die Beurteilungslage bestätigt und die Auswahlentscheidung demgemäß getroffen wird (BayVGH, B. v. 16. September 2011, Az. 3 CE 11.1132 RdNr. 44; B. v. 17. Mai 2013, Az. 3 CE 12.2469, RdNr. 60, und Az. 3 CE 12.2470, RdNr. 62).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Daraus folgt, dass bei einem Beurteilungsvorsprung des einen Konkurrenten die Ermessensausübung zugunsten eines Auswahlgesprächs jedenfalls dann nicht zu einer Verletzung des Rechts des im Beurteilungsrückstand stehenden anderen Konkurrenten führen kann, wenn das Ergebnis des Gesprächs die Beurteilungslage bestätigt und die Auswahlentscheidung demgemäß getroffen wird (BayVGH, B. v. 16. September 2011, Az. 3 CE 11.1132 RdNr. 44; B. v. 17. Mai 2013, Az. 3 CE 12.2469, RdNr. 60, und Az. 3 CE 12.2470, RdNr. 62).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Der Auffangstreitwert von 5.000,00 EUR ist entgegen Nr. 1.5 des sogenannten Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (z.B. NVwZ 2004, Seite 1327 ff.) im vorliegenden Fall nicht zu halbieren, da bei der Konkurrenz um eine Beförderungsstelle das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs regelmäßig die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt und die Anforderungen an Prüfungsmaßstab, -tiefe und -umfang nicht hinter dem Hauptsacheverfahren zurückbleiben dürfen ( BayVGH, B. v. 16. April 2012, Az. 6 C 13.284, -juris-).
  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 3 CE 11.1132

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.05.2013 - B 5 E 13.141
    Daraus folgt, dass bei einem Beurteilungsvorsprung des einen Konkurrenten die Ermessensausübung zugunsten eines Auswahlgesprächs jedenfalls dann nicht zu einer Verletzung des Rechts des im Beurteilungsrückstand stehenden anderen Konkurrenten führen kann, wenn das Ergebnis des Gesprächs die Beurteilungslage bestätigt und die Auswahlentscheidung demgemäß getroffen wird (BayVGH, B. v. 16. September 2011, Az. 3 CE 11.1132 RdNr. 44; B. v. 17. Mai 2013, Az. 3 CE 12.2469, RdNr. 60, und Az. 3 CE 12.2470, RdNr. 62).
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